Aktuelle Information zur Durchführung von Elternversammlungen

Liebe Eltern,

 

Der Zugang zu Schulen im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung ist aktuell in der bis zum 21.08.2021 geltenden Schulen-Coronaverordnung vom 22.07.2021 in Verbindung mit dem Hygieneleitfaden geregelt. 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Schuljahr21_22/hygienekonzept_21_22.html

Danach gilt:

- Keine Beschränkungen der Teilnehmerzahl, sofern das Abstandsgebot (mind. 1,5m) eingehalten werden kann. Es sind entsprechend große Räume (z.B. Aula, Turnhalle) für die Veranstaltung vorzusehen.

- Auch für Eltern gilt die Testpflicht. Ein Testergebnis (keine qualifizierte Selbstauskunft zulässig) darf höchstens drei Tage alt sein. Geimpfte und Genesene brauchen kein negatives Testergebnis, um das Schulgelände betreten zu dürfen.

- Die Regelungen, die im schulischen Bereich zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung gelten (MNB-Pflicht für alle Personen im Innenraum, Ausnahme: an Schule tätige Person nimmt einen Platz mit mind. 1,5m Abstand zu den anderen Personen ein), sind auch für die Eltern maßgeblich. Atteste, nach denen eine MNB aus medizinischen Gründen nicht getragen werden kann, müssen aussagekräftig sein.

- Der Raum sollte bei einer längeren Versammlungsdauer gelüftet werden.

  

Um die Veranstaltungen zu organisieren und alle Teilnehmenden vorab über die geltenden Regeln informieren zu können, sollten sich darüber hinaus alle Teilnehmenden im Vorfeld schriftlich anmelden.

 

E. Schwarz, Konrektorin