- Anmeldung für Kinder mit alleinigem oder Hauptwohnsitz aus den Schulverbandsgemeinden Dassendorf, Brunstorf und Hohenhorn sowie aus dem Schulbezirk
Kröppelshagen-Fahrendorf/Dorfstraße (Durchführung der Schulpflicht),
-
Anmeldung für Kinder, deren Geschwister die Alfried-Otto-Grundschule im
folgenden Schuljahr ebenfalls besuchen,
-
Härtefälle (Einzelfallentscheidungen): Ein Härtefall liegt nur vor,
wenn die Ablehnung für das Kind eine außergewöhnliche, unzumutbare Härte bedeuten würde. Dies ist strikt auf schwerwiegende gesundheitliche, familiäre oder soziale Notlagen beschränkt, die
durch behördliche oder ärztliche Gutachten nachzuweisen sind. Wirtschaftliche oder rein organisatorische Gründe der Eltern sind ausgeschlossen. Die Schulleitung entscheidet über die
Anerkennung im Benehmen mit der staatlichen Schulaufsicht. Jede Entscheidung ist in der Schülerakte schriftlich zu begründen. Die Schulkonferenz ist nach Abschluss des Verfahrens in
anonymisierter Form über die Anzahl und die Fallgruppen der stattgegebenen Anträge zu unterrichten.
- stehen darüber hinaus mehr Plätze in den drei Klassen zur Verfügung, werden diese nach zeitlichen Bedarf des Schulweges (passend zur Schulzeit)
unter Nutzung des ÖPNV oder des freigestellten Schülerverkehrs vergeben. Diese Plätze werden per Losverfahren verteilt.
Der Anmeldezeitraum für die Grundschulen im Kreis Herzogtum Lauenburg wird gemäß §1(1) GrVO auf den 26.10.-13.11.2026 festgelegt.